Provisionsübergabe nach Empfehlung

Es lohnt sich für Sie.

DIE TIPPGEBER-PROVISION*

Erhalten Sie von uns eine Tippgeberprovision für die schriftliche Vermittlung eines Verkaufsobjektes bzw. des Verkäufers.


Haben sie Fragen oder möchten Sie uns einen Objekt nennen?

HOTLINE:
0561–40 70 99 39


Oder schreiben Sie uns eine Nachricht!


    DAS MÜSSEN SIE WISSEN


    IM ERFOLGSFALL IST IHNEN DIE VERMITTLUNGSPROVISION GARANTIERT

    Wenn Sie uns einen Verkäufer bzw. ein Verkaufsobjekt (Grundstück oder Haus) schriftlich vermitteln und uns das Objekt nicht bekannt ist, erhalten Sie nach Zustandekommen eines wirksamen notariellen Kaufvertrages eine Tippgeberprovision in Höhe von 10% von unserer Nettoprovision.


    WENN SIE ES WÜNSCHEN, BLEIBEN SIE ALS TIPPGEBER ANONYM

    Möglicherweise sind Sie mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder bekannt und möchten nicht, dass Ihr Name im Zusammenhang mit der Vermittlung genannt wird – so werden wir uns daran halten und Sie bleiben anonym. Bei Ehe- oder Lebenspartnern ist die Vergabe einer Vermittlungsprovision nicht möglich.


    WAS WIR VON IHNEN BENÖTIGEN

    Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular. Von Ihnen benötigen wir neben Ihren eigenen Angaben natürlich die Kontaktdaten des Verkäufers sowie Angaben zum Objekt. Nach Erhalt Ihrer Mitteilung setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

    Wenn uns das Verkaufsobjekt bzw. Grundstück nicht bekannt ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Anspruches auf die Tippgeberprovision.

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    Wenn Sie uns einen Verkäufer bzw. ein Verkaufsobjekt (Grundstück oder Haus) schriftlich vermitteln und uns das Objekt nicht bekannt ist, erhalten Sie nach zustandekommen eines wirksamen notariellen Kaufvertrages eine Tippgeberprovision in Höhe von 10% unserer Nettoprovision.


    WENN SIE ES WÜNSCHEN, BLEIBEN SIE ALS TIPPGEBER ANONYM

    Möglicherweise sind Sie mit dem Eigentümer verwandt, befreundet oder bekannt und möchten nicht, dass Ihr Name im Zusammenhang mit der Vermittlung genannt wird – so werden wir uns daran halten und Sie bleiben anonym. Bei Ehe- oder Lebenspartnern ist die Vergabe einer Vermittlungsprovision nicht möglich.


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